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Kommt langsam etwas mehr Beruhigung in den bisher sehr unschönen Bereich der Störerhaftung durch Intenet-Portale? RA Stadler berichtet von einem Urteil des OLG Stuttgart, nach welchem die Störerhaftung eines Portalbetreibers für Inhalte, die Nutzer der Website eingestellt haben, erst nach ausreichend konkreten Hinweisen und daraufhin fehlender Reaktion - i.e. Löschung - beginnt.
Können doch wieder Foren angeboten werden, ohne wöchentlich eine Abmahnung abheften zu müssen? Schön wär's! In den Kommentaren zu dem oben genannten Beitrag ist ein Zitat des OLG Hamburgs, das künftige Vorsorgepflichten irgendwie doch nicht ganz vergessen lässt...