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Der Schuldner ist die Person, gegen die sich der Anspruch des Gläubigers richtet.
In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubiger und Schuldner.
Beispiel Kaufvertrag: Der Verkäufer ist Gläubiger des Kaufpreises und Schuldner der Sachleistung, der Käufer ist Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.