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Der Anspruch ist das, was ich brauche, um von jemandem ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangen zu können. Dies ist in § 194 Abs. 1 BGB definiert.
Im deutschen Recht ergibt sich ein Anspruch in der Regel aus einem bestimmten Paragraphen eines Gesetzes. Daher heißen diese Vorschriften auch "Anspruchsgrundlagen".
Beispielsweise lautet § 433 Abs.2 BGB: "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen ..." - § 433 Abs.2 BGB ist also die Anspruchsgrundlage für den Verkäufer, um vom Käufer Bezahlung verlangen zu können.