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Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Teil des Jahresabschlusses. Sie ist eine besondere Form der Erfolgsrechnung für Kaufleute. Sie weist den Jahresüberschuss als Gewinn aus.
Die für Kaufleute geltende Mindestgliederung ist in §§ 275 ff. Handelsgesetzbuch geregelt.
Ansonsten ergibt sich die Gliederung aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).