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Die positive Differenz zwischen Ertrag und Aufwand eines Geschäftsjahres.
Handelsrechtlich heißt der Gewinn Jahresüberschuss und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Er ergibt sich aber auch durch einen Vermögensvergleich aus der Bilanz.
Steuerrechtlich wird der Gewinn in § 4 Abs.1 bzw. § 5 Abs. 1 Einkommensteuergesetz als Unterschied zwischen dem Vermögen am Ende des Geschäftsjahres und dem Vermögen am Anfang des Geschäftsjahres definiert.
Daneben lässt das Steuerrecht für mache Steuerpflichtige auch noch die Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG zu, bei der der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben definiert wird.