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Vollständig lautet der Satz: "dolo agit (facit), qui petit, quod statim redditurus est" - "Arglistig handelt, wer eine Leistung fordert, die er [aus einem anderen Rechtsgrund] sofort zurückgeben müßte."
Wer versucht, derartige Ansprüche durchzusetzen, verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) mit der Folge, daß der Anspruch nicht durchsetzbar ist.