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Eine Bewerbung muss man nur schicken, wenn es die Kanzlei oder das Unternehmen wünscht.
Die Bewerbung selbst sollte folgende Bestandteile enthalten:
Dabei sind die Bewerbungen um Praktikumsstellen weniger umfangreich verfasst als die späteren Bewerbungen um eine Anstellung. Das Anschreiben dient dazu, dem/der ArbeitgeberIn einen Eindruck über die Persönlichkeit, die Fähigkeiten und Kenntnisse des/der BewerberIn zu verschaffen.
Der Text sollte deutlich machen, warum man sich gerade bei dieser Kanzlei oder diesem Unternehmen bewirbt und die für das Praktikum relevanten Fähigkeiten und Interessen aufzeigen. Da der Zweck des Praktikums darin besteht, einen Einblick in die Berufspraxis zu erwerben, sollte dieser Wunsch auch in der Bewerbung deutlich werden.