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Wechsel

Schriftliche Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen, unbedingt eine bestimmte Geldsumme an einem festgelegten Ort an sich selbst oder einen Dritten zu bezahlen.

Da der Bezogene erst in einiger Zeit - meist 3 Monaten - zahlen muß, erhält er damit Kredit.

Der Wechsel ist nicht nur Kredit-, sondern auch Zahlungsmittel, da er vor dem Verfalltag weitergegeben ("verkauft") werden kann.

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