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Der Tenor ist das "Ergebnis" eines Urteils.
Im Tenor wird kurz zusammengefasst der Entscheidungsinhalt beschrieben.
Im Zivilprozess ist dies insbesondere, ob die Hauptforderung gegeben ist, wer die Kosten des Rechtstreites tragen muss und ob aus dem Urteil schon, bevor es rechtskräftig ist, die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Im Strafprozess enthält der Tenor die Feststellung, ob und welcher Delikte sich der Verurteile schuldig gemacht und welche Strafe dafür verhängt wurde.
Gleichbedeutend sind Urteilsformel, Urteilsspruch und Urteilstenor.