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Bei der Stundung handelt es sich um einen Vertrag, durch den die Fälligkeit eines Forderung herausgeschoben wird. Dies kann zinslos oder verzinslich erfolgen.
Der Anspruch des Gläubigers auf die Leistung bleibt auch bei einer Stundung bestehen.
Die Stundung wirkt sich auch auf die Verjährung einer Forderung.aus. Während der Stundung wird die Verjährung gehemmt (§ 205 ZPO).