juracafe - Ihr Treffpunkt Recht!

Sie sind Absolvent oder suchen eine neue berufliche Herausforderung? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die Stellenangebote im juracafe!

Aktuell: 1 Angebot eingestellt.

Salvatorische Klausel

Die "Salvatorische Klausel" wird oft in Verträge aufgenommen, um die Folgen des § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu vermeiden.

Danach führt die Teilnichtigkeit im Zweifel zur Gesamtnichtigkleit. Dies ist aber oft nicht gewollt.

Eine gebräuchliche Formulierung lautet:

"Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam."

Start | Ressourcen | Ausbildung | Berufsstart | Kanzlei | Für Mandanten | Impressum

juracafe.de - Ihr Treffpunkt Recht!