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ratio legis

"Ratio" mein ganz allgemein den Sinn bzw. Vernunft. Eine Form des (eingedeutschten) Wortes ist "rational".

Wenn es um Rechtswissenschaft geht, wird oft von der "Ratio des Gesetzes" oder der "ratio legis" gesprochen.

Damit wird gefragt, welchen Sinn eine bestimmte Regelung hat, also "der Sinn des Gesetzes" gesucht.

Manchmal liegt auf der Hand, was mit einer Vorschrift erreicht werden soll; manchmal bewirkt eine Regelung ganz verschiedenartige Dinge, so daß das ganze am Ende auch unsinnig erscheinen kann. Die Richter können durch die Bestimmung der ratio legis eine Vorschrift in solchen Fällen z.B. nur eingeschränkt anwenden.

Da der Gesetzgeber den von ihm verfolgten Sinn meistens nicht klar aufgeschrieben hat, wird ein bestimmter Sinn oft behauptet.

Leider sind dabei die Vehemenz der Behauptung und die Stärke der Argumente gelegentlich umgekehrt proportional.

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