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Das positive Interesse (auch Erfüllungsinteresse, Nichterfüllungsschaden genannt) beschreibt die Höhe des Schadensersatzes.
Wenn das positive Interesse zu ersetzen ist, ist der Gläubiger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn ordentlich erfüllt worden wäre. Damit muß der gesamte Schaden einschließlich eines entgangenen Gewinns ersetzt werden.
Hingegen ist das negativen Interesse regelmäßig geringer.