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Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft. Die Personengesellschaft ist keine juristische Person und hat daher auch keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die stille Gesellschaft, die für Freiberufler vorgesehene Partnergesellschaft und die Reederei. Durch das europäische Gemeinschaftsrecht wurde daneben die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) geschaffen.