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Beim Mehrheitswahlrecht wird zwischen relativem und absolutem Mehrheitswahlrecht differenziert.
Beim relativen Mehrheitswahlrecht gewinnt, wer in einem Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Anders beim der absoluten Mehrheitswahl: dabei gewinnt, wer mehr als 50 % der Stimmen in einem Wahlkreis erhält, wobei oft ein zweiter Wahlgang nötig ist, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht.
Eine Mehrheitswahl begünstigt ein Zweiparteiensystem und schafft eine verhältnismäßig stabile Regierung, da die kleineren Parteien kaum eine Chance haben, ihre Kandidaten in ein Parlament wählen zu lassen.
Bei dem absoluten Mehrheitswahlsystem besteht theoretisch sogar die Möglichkeit, dass eine Partei in allen Wahlbezirken mit 51 % siegen könnte und ihr dann alle Mandate in einem Parlament zufallen könnten.
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag wird das Mehrheitswahlrecht (Erststimme) mit dem Verhältniswahlrecht (zweite Stimme) kombiniert.
Siehe auch:
absolute Mehrheit
relative Mehrheit