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Die Beantragung eines Mahnbescheides ist ein Mittel, um zivilrechtliche Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
In einem Formular muss vom Gläubiger nur der Schuldner und der Anspruch benannt werden.
Wenn der Gläubiger nach Zustellung durch das Gericht nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, kann der Schuldner den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen.
Widerspricht der Gläubiger auch hiergegen nicht, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dieser ist ebenso gut wie ein Urteil, d.h. aus ihm kann vollstreckt werden.