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Bezeichnet eine besondere Form von Mietgeschäften über (meist) Gegenstände des Anlagevermögens.
Der Leasinggeber (Vermieter) bleibt Eigentümer, der Leasingnehmer (Mieter) hat meist das Recht, den Leasinggegenstand nach Ablauf der Leasingzeit zu erwerben, wobei die bereits geleisteten Raten teilweise angerechnet werden.
Leasing bringt für den Leasingnehmer insbesondere beim Autoleasing einen Steuervorteil, da Leasingraten i.d.R. vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Beim Privat-Pkw können dagegen nur die geringeren Abschreibungen steuerlich in Ansatz gebracht werden.