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inter partes

Lat.: "zwischen den Parteien". Bedeutet für einen Rechtsstreit, daß ein Urteil grundsätzlich nur die beteiligten Parteien bindet, also lediglich inter-partes-Wirkung hat.

Gerade bei höheren und höchsten Gerichten haben Entscheidungen allerdings über den jeweiligen Rechtsstreit hinaus auch Bedeutung als Richterrecht.

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