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Innerhalb eines Gerichtszweiges stehen die Gerichte in einer bestimmten "Rangordnung". Die jeweils höhere Instanz kann die Entscheidung der jeweils niedrigeren Instanz überprüfen. Dazu muss die unterliegende Partei Rechtsmittel einlegen.
Der Instanzenzug in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist z.B. bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über EUR 5.000:
1. Landgericht
2. Oberlandesgericht
3. Bundesgerichtshof