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Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Sie ist geregelt in den §§ 1113 ff. BGB.
Sie dient der Sicherung einer Forderung des Gläubigers (Kreditgeber), weil dieser bei Ausbleiben der Zahlungen das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung versteigern lassen und so sein Geld möglichst ohne große Abstriche wiederbekommen kann.
Die Hypothek ist an eine bestimmte Verbindlichkeit gebunden und muß ins Grundbuch eingetragen werden.