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Die Gesamtvollstreckung ist ein Verfahren, bei dem alle Gläubiger eines Schuldners zusammengefasst und alle Ansprüche gemeinsam behandelt werden.
Typisches Beispiel für die Gesamtvollstreckung ist das Insolvenzverfahren (früher Konkurs): das Vermögen des Gemeinschuldners wird nach einer bestimmten Quote unter den Gläubigern verteilt.
Sinn der Gesamtvollstreckung ist es, zu verhindern, dass einzelne Gläubiger sich auf Kosten der anderen befriedigen.