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Genußscheine

Genußscheine sind Wertpapiere von Aktiengesellschaften. Diese sind weder den Rentenpapieren noch den Aktien klar zuzuordnen.

Es gibt keine rechtlichen Regeln für Genußscheine - daher ähneln sie eher der Aktie oder der Anleihe.

Börsennotierte Genußscheine sind meist rentenähnlich. Diese werfen jährlich einen feste Betrag ab, anders als bei aktienorientierten Genußscheinen ist der Inhaber allerdings nicht am Liquidationsgewinn beteiligt.

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