![]() |
Sie sind Absolvent oder suchen eine neue berufliche Herausforderung? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die Stellenangebote im juracafe!
Aktuell: 1 Angebot eingestellt.
Freibeträge gibt es oft bei Abgaben oder wenn es darum geht, ob Beihilfen gezahlt werden. Gemeint ist, dass ein bestimmter Betrag "frei" bleibt, also nicht in die Rechnung einbezogen wird.
Beispiel: Der Freibetrag des überlebenden Ehegatten beträgt in der Erbschaftsteuer EUR 307.000 (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Wenn der überlebende Gatte EUR 350.000 erbt, müssen "nur" EUR 43.000 versteuert werden.
Anders bei der Freigrenze.