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Generell "Entschuldigung".
Meint insbesondere die Möglichkeit eines Dienstherren, sich von einer Haftung für von die seinen Mitarbeitern verursachten Schäden zu befreien. Dies ist nach § 831 BGB möglich, wenn der Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und überwacht wurde.
Siehe auch:
culpa in contrahendo