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Eigentum

Eigentum ist im Gegensatz zum Besitz das umfassende Recht über eine Sache. Der Eigentümer kann über eine Sache (fast) wie er will verfügen (§ 903 BGB).

Eigentum bedarf einer Berechtigung. Daher kann ein Dieb zwar Besitzer der gestohlenen Sache werden, aber nicht Eigentümer.

Der Eigentümer hat einen Herausgabeanspruch gegen den unrechtmäßigen Besitzer (rei vindicatio).

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