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dolus

Lateinisch für "Vorsatz".

Im Strafrecht muss der Täter in der Regel vorsätzlich handeln, d.h. er muss die einzelnen Tatsachen kennen und den Erfolg (z.B. Tod eines Menschen beim Totschlag) verwirklichen wollen. Dabei genügt Eventualvorsatz: der Täter will den Erfolgseintritt zwar nicht, nimmt ihn aber (billigend) in Kauf.

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