Sie sind Absolvent oder suchen eine neue berufliche Herausforderung? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die Stellenangebote im juracafe!
Aktuell: 1 Angebot eingestellt.
Vom lateinischen Wort für "Eigentumsaufgabe". Beispiel: Eine Zeitung bleibt in der S-Bahn liegen. Sachen, an denen das Eigentum aufgegeben wurde, werden herrenlos, d.h. Dritte können sie sich aneignen (vgl. § 959 BGB).
Wer sich eine in der S-Bahn liegengebliebene Zeitung nimmt, ist also kein Dieb. Das gilt leider so nicht etwa für verlorenes Geld - denn der Besitz an der Sache muß aufgegeben werden in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten.