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Eine auch im Deutschen gebräuchliche Bezeichnung für den Urheberrechtsschutz, der (unter anderem) das Kopieren eines urheberrechtlich geschützten Werkes verbietet.
Das Urheberrecht ist im Urhebergesetz (UrhG) geregelt. Das Urheberrecht entsteht kraft Gesetzes und ist nicht übertragbar; allerdings kann der Urheber Nutzungs- oder Verwertungsrechte einräumen (vgl. § 29 UrhG).
Ein Verstoß z.B. durch Kopieren oder Nutzung kann als Straftat geahndet werden (vgl. §§ 106 ff. UrhG).