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Bei rechtlichen Fragen geht es oft darum, ob eine bestimmte Ursache zu einem bestimmten Ergebnis geführt hat. Dieser Zusammenhang wird auch Ursächlichkeit oder Kausalität genannt.
Eine Denkfigur zur Bestimmung dieses Zusammenhangs ist die conditio sine qua non. Danach kann ein Ereignis nur dann ursächlich für ein bestimmtes Ergebnis sein, wenn das Ergebnis ohne dieses Ereignis nicht eingetreten wäre.
Beispiel: Ein Autounfall wäre nicht passiert, wenn die Autofabrik vor 50 Jahren nicht gebaut worden wäre.
Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob dem Architekten der Autofabrik der Autounfall zugerechnet werden kann. Hier müssen weitere Einschränkungen vorgenommen werden.