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Der gute Glaube. Dieser ist relevant beispielsweise in Fällen, in denen jemand Sachen verkauft, obwohl sie ihm nur geliehen wurden (Nichtberechtigter).
Das Eigentum daran verliert der bisherige Eigentümer nur, wenn der Erwerber in gutem Glauben in bezug auf das Eigentum des Verkäufers war - also dachte, dieser dürfe die Sachen verkaufen und übereignen.