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Als Beweismittel kommen in Betracht:
- die Aussage der Parteien eines Rechtsstreits bzw. des Angeklagten,
- die Aussagen von Zeugen,
- die Vorlage von Urkunden (z.B. Rechnungen o.Ä.),
- Sachverständige
- der Augenschein - also was der Richter sehen kann,
- teilweise auch die eidesstattliche Versicherung.
In zivilgerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz, dass jede Partei dasjenige beweisen muss, was für Sie günstig ist.
Im Strafverfahren ist oft problematisch, ob bestimmte Beweismittel zugelassen sind. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn die Polizei widerrechtlich an diese Beweise gelangt ist.