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Bei der Beurkundung wird bestätigt, daß eine Person eine bestimmte Erklärung abgegeben hat. Dazu gehört nicht nur, dass die Personalien geprüft werden, sondern z.B. auch die Geschäftsfähigkeit. Zudem muss der Beurkundende den tatsächlichen Willen der Beteiligten erforschen und muss diese über die rechtlichen Konsequenzen belehren.
Für manche Geschäfte ist die Beurkundung zwingend vorgeschrieben, z.B. bei Kaufverträgen über Grundstücke (vgl. § 311b Abs. 1 BGB.
In der Regel werden Beurkundungen durch einen Notar durchgefüht. Dies ist im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt.
Eine Beurkundung darf nicht mit einer Beglaubigung verwechselt werden.