juracafe - Ihr Treffpunkt Recht!

Sie sind Absolvent oder suchen eine neue berufliche Herausforderung? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die Stellenangebote im juracafe!

Aktuell: 1 Angebot eingestellt.

Aberratio ictus

Fehlgehen der Tat. Ein Begriff aus dem Strafrecht, der die Situation bezeichnet, dass ein Täter statt des vorgesehenen Tatobjektes ein anderes trifft.

Beispiel: X möchte Y erschießen. Er zielt, schießt aber versehentlich daneben und trifft O.

Rechtsfolge: Versuch bezüglich des vorgesehenen Tatobjektes (Y) und Fahrlässigkeitsdelikt bezüglich des getroffenen Objektes (O).

Start | Ressourcen | Ausbildung | Berufsstart | Kanzlei | Für Mandanten | Impressum

juracafe.de - Ihr Treffpunkt Recht!