Der Bereich des Staatrechts und insbesondere
der des formellen Verfassungsrechts, ein in alle übrigen
Rechtsbereiche ausstrahlender Teil der Rechtsordnung, gehört
zu den überlebenswichtigen Essentialien des Jurastudiums.
Üblicherweise beginnt das Studium
mit Einführungsvorlesungen im Staatsorganisationsrecht,
schwenkt danach -i.d.R. im zweiten Semester- auf den Grundrechtsteil
über. Gerade hier ist es wichtig, nicht schon zu Beginn
den Anschluss zu verlieren. Angesichts der in dieser Form
ungewohnten Materie und den zunächst fremden Methoden
erscheint der Großteil der Lehrbücher und Skripten
unverständlich.
Ein hervorragendes und trotzdem nicht
allzu bekanntes Lehrbuch, daß durch klare Gedankenführung
und Aufbau sowie für spätere Hausarbeiten äußerst
wertvolle Literaturhinweise überzeugt, sei hier empfohlen.
|