Suchen und finden von geeigneten
Partnern
von Andreas R. J. Schnee-Gronauer
Im enger gewordenen Markt wächst
gerade für Kanzleigründer und kleine Kanzleien die
Notwendigkeit zur Kooperation. Doch vor der erfolgreichen
Zusammenarbeit stehen einige Hürden; die richtige Herangehensweise
schützt vor Fehlern. Geänderte Fassung eines Beitrags
in der advo.net vom März 2000.
Veränderte Situation...
Die Situation für Anwälte
ist grundlegend anders als noch vor fünfzehn Jahren,
als nicht einmal halb so viele Rechtsanwälte in Deutschland
zugelassen waren.
Steigende Konkurrenz, Kostendruck
und nicht zuletzt geänderte Anforderungen der Mandanten
beschreiben die Rahmenbedingungen.
Für Kanzleigründer ist
ein Hauptproblem, überhaupt Mandate zu bekommen. Aber
auch etablierte kleinere und mittlere Kanzleien kämpfen
damit, dass sie ihre Mandanten mehr und mehr an die größeren
Kanzleien verlieren, die einen umfassenden Service bieten
und die Aura größerer Expertise genießen.
Um in diesem Umfeld Erfolg zu
haben, muss der Anwalt seine Kanzlei als Unternehmen begreifen
und sich verstärkt mit Fragen der strategischen Ausrichtung
auseinandersetzen.
Erfolgversprechende Strategien
sind die Spezialisierung und Professionalisierung sowie eine
konsequente Ausrichtung am Mandantennutzen. Aber auch die
Fähigkeit, einen Service ohne regionale oder nationale
Beschränkungen anzubieten, wird vom Markt honoriert.
Die gewählte Strategie muss schließlich in einer
einheitlichen Marktkommunikation zum Ausdruck kommen.
...neue
Wege?
Einzelanwälte oder kleinere
Kanzleien stoßen schnell an Ihre Grenzen, wenn es darum
geht, auf die geänderten Anforderungen zu reagieren.
Die Vorteile einer Zusammenarbeit
mit anderen liegen auf der Hand: die arbeits- und finanzielle
Belastung kann auf mehrere Schultern verteilt werden, unterschiedliche
fachliche und persönliche Fähigkeiten ergänzen
sich und nicht zuletzt sinken die Kosten, da Ressourcen gemeinsam
genutzt werden.
Gleichwohl werden die meisten
Kanzleien als Einzelunternehmen gegründet. Auch die Aufnahme
von Partnern in bestehende Kanzleien erfolgt oft nur zögerlich.
Neben der Angst vor dem Verlust
der eigenen Unabhängigkeit dürften auch praktische
Gründe die Ursache hierfür sein: Der Prozess der
Partnersuche und -auswahl ist mit Unsicherheiten verbunden
und mit Arbeit, die neben dem Tagesgeschäft erledigt
werden muss. Diese Mühen werden zu oft höher bewertet
als der in der Zukunft liegende mögliche Nutzen.
Doch auch wenn es ohne zusätzliche
Anstrengungen nicht geht, lässt sich das Risiko eines
Fehlgriffs bei der Partnerwahl durch ein systematisches Vorgehen
in der Planungs- und Umsetzungsphase deutlich verringern.
Wünsche
& Hoffnungen
Am Anfang der Überlegungen
für und wider eine Partnerschaft steht die Frage, welche
Ziele (mit dieser) überhaupt erreicht werden sollen.
Diese können unterschiedlichster
Natur sein. In Frage kommen z.B. die Ausweitung des lokalen
Aktionsradius ebenso wie das Sammeln von finanziellen Mitteln
für Investitionen oder Marketingmaßnahmen.
Um die jeweiligen Ziele möglichst
genau zu definieren und nicht bloße Selbstverständlichkeiten
anzuführen, muss zuerst die eigene Position sorgfältig
analysiert werden. Für eine realistische Einschätzung
muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden:
Wo liegen die eigenen Stärken
und Schwächen und wie ist die eigene Kanzlei im Markt
positioniert? In welchen Geschäftsfeldern sind die Mandanten
angesiedelt? Wie lange bestehen die Mandatsbeziehungen bereits
und sind diese Beziehungen an bestimmte Personen gebunden?
Welchen Ruf genießt die eigene Kanzlei? Welche Entwicklungen
gibt es im relevanten Anwaltsmarkt, die sich auf die eigene
Situation auswirken können? ...
Neben der Analyse der Ausgangs-
und Zielsituation der Kanzlei und der eigenen Stellung im
Markt muss auch das Profil der eigenen Persönlichkeit
untersucht werden. Gerade das Zusammenspiel der Persönlichkeitsstrukturen
der Partner ist für das Gelingen oder Scheitern einer
Kooperation verantwortlich. Außerdem bestimmt die Persönlichkeit
die Art und Weise des persönlichen Umgangs mit anderen
- und unter Partnern sollte die Chemie stimmen!
Die Erarbeitung des Persönlichkeitsprofils
ermöglicht es, eigene Stärken und Schwächen
herauszufinden und die Beschreibung einer sinnvollen Ergänzung
zu den eigenen Fähigkeiten zu erarbeiten.
Hier kommen besonders Aspekte
wie das eigene Kommunikationsverhalten, die Arbeitsweise oder
Risikoneigung zum Tragen. Für diese ebenso schwierige
wie wichtige Beurteilung ist es hilfreich, auf die Erkenntnisse
der Gehirnforschung zurückzugreifen, die - stark vereinfacht
- rechtshirnige und linkshirnige Persönlichkeitsmerkmale
unterscheidet.
Das linke Hirn arbeitet wortbasiert.
Ihm werden Eigenschaften wie lineares, strukturiertes Vorgehen,
detailgetreues Arbeiten und kausale Denkweise sowie die Kontrolle
von Zeit zugeordnet.
Anders das rechte Hirn: es arbeitet
bildorientiert, nicht kausal, sondern in Regelkreisen und
Wechselwirkungen, es ist meist intuitiver und für den
Gesamtüberblick zuständig. Dem rechten Denken werden
auch kommunikative Fähigkeiten und das Empfinden von
Stimmungen zugesprochen.
Jede Persönlichkeit ist eine
Mischung aus rechts- und linkshirnigen Denk- und Verhaltensweisen,
die erfasst werden müssen. Dabei ist es hilfreich, standardisierte
Tests zu verwenden und Vertraute zu Rate zu ziehen, die nicht
davor zurückschrecken, die eigene Selbsteinschätzung
zu korrigieren.
Um das eigene Markt- und Persönlichkeitsprofil
besser strukturieren und auswerten zu können, empfiehlt
es sich, die Ergebnisse zu visualisieren. Hierfür steht
eine Vielzahl von differenzierten Instrumenten zur Auswahl.
Die meisten relevanten Ergebnisse lassen sich jedoch zufriedenstellend
darstellen, indem Gegensatzpaare oder Attribute auf Achsen
dargestellt und diese dann gegenübergestellt werden
(siehe auch Abbildung 1 am Ende).
Wilde Ehe
oder Hochzeit?
Die Möglichkeiten, eine Zusammenarbeit
im konkreten Fall rechtlich einzubetten und zu organisieren,
sind mannigfaltig und reichen von einem gemeinsamen Unternehmen
bis zu einer eher losen Kooperation in einem Netzwerk.
Für das gemeinsame Anwaltsunternehmen
ist der gesellschaftsrechtliche Rahmen durch die zur Verfügung
stehenden Rechtsformen BGB-Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft
und GmbH vorgegeben. Die Vorteile eines gemeinsamen Unternehmens
liegen in der Geschlossenheit des Auftritts, der vergleichsweise
unproblematischen Bündelung von Ressourcen und der (relativ)
schnellen Entscheidungsfindung durch das Leitungsgremium.
In Mode gekommen ist der Zusammenschluss
rechtlich selbständiger Einheiten in mehr oder weniger
engen Kanzleinetzwerken. Dabei sind im wesentlichen die Zusammenschlüsse
kleinerer und mittlerer Kanzleien und die Allianzen der Großkanzleien
- die sich auch als Association, Conference oder Group bezeichnen
- zu unterscheiden.
Die Netzwerke, in denen sich kleine
und mittlere Kanzleien zusammenschließen sind zumeist
auf Dauer angelegt und als EWIV organisiert. Die Partner wollen
ihre Unabhängigkeit behalten; die gemeinsame Dachorganisation
soll durch gemeinsames Marketing eine gewisse Marktpräsenz
gewährleisten. Durch Mandatsüberweisungen können
auch größere oder grenzüberschreitende Mandate
im Netzwerk gehalten werden. Der wesentliche Vorteil, der
EWIV gegenüber den Anwaltsunternehmen besteht in der
Option, gemeinsam mit anderen Berufsgruppen wie Ärzten
oder Architekten Beratungsleistungen erbringen zu können
- auch wenn dieses Potenzial bislang noch nicht oft genutzt
wird.
Hingegen haben die Netzwerke der
Großkanzleien eine andere Zielrichtung: Es sind Heiratsmärkte,
auf denen die Partner vor einer angestrebten Fusion im Netzwerk
prüfen, ob die Chemie stimmt. Die Zielrichtung heißt
hier voller Zusammenschluss, die Alternative Auflösung
der Kooperation.
Die Vorteile beider Arten von
Netzwerken sind die Offenheit für die Einbeziehung neuer
Partner sowie die Stabilität beim Ausscheiden von Netzwerkpartnern.
Anders als bei Unternehmen, in denen eine Strukturorientierung
dominiert, steht in Netzen die Orientierung an Prozessen (Aufgaben)
im Vordergrund. Die heterarchische Struktur kommt ohne große
Linienfunktionen aus und bietet die Möglichkeit zur Selbstorganisation
von Teilaufgaben. Auch die Verknüpfung von lokaler und
globaler Handlungsebene und der damit einhergehende engere
Kontakt zum Mandanten gilt als Vorteil eines Netzwerks.
Den genannten Vorteilen stehen
jedoch auch gewichtige Nachteile gegenüber, die in der
Schwierigkeit der Steuerung von Netzwerken liegen. Es ist
ein relativ hoher Kommunikationsaufwand nötig und besonders
aufgrund der Verlangsamung von Entscheidungsprozessen können
Tendenzen zur Erstarrung und Verfestigung die Weiterentwicklung
bremsen. Zudem ist es schwierig, in solch losen Verbindungen
die gleiche Schlagkraft und Entschlossenheit zu zeigen, wie
dies homogene Großunternehmen können. Nicht zuletzt
ist auch die Gewährleistung eines einheitlichen Qualitätsmaßstabs
der Netzwerkpartner problematisch.
So wie die beschriebenen Zusammenschlüsse
im mittleren und großen Rahmen funktionieren, lassen
sie sich natürlich auch im Kleinen umsetzen. Einzelne
selbständige Rechtsanwälte können sich zusammenschließen
um beispielsweise Schreibkräfte besser auszulasten oder
bei Abwesenheit das Telefon weiterleiten zu lassen. Doch nach
wie vor ist diese Form der Zusammenarbeit - wohl auch aus
Konkurrenzgründen - vergleichsweise selten.
Ein solches Netzwerk in räumlicher
Einheit ist die Bürogemeinschaft: Die Mitarbeiter und
Fazilitäten werden gemeinsam genutzt, die Kosten geteilt.
Allerdings fehlt die für Netzwerke typische gemeinsame
Strategie oder gar Vision, die oft auch in einem gemeinsamen
Außenauftritt zum Ausdruck kommt.
Häufig wird die Fusion oder
das gemeinsame Anwaltsunternehmen als der "Königsweg"
der wirtschaftlichen Betätigung angesehen. Aus dem Blickwinkel
der Marktkommunikation scheint dies aufgrund des einheitlichen
Auftritts und der Marktpräsenz folgerichtig zu sein.
Aber aus Organisations- und Kostensicht muss dies nicht zwingend
zutreffen.
Die Integration macht nur Sinn,
wenn durch sie die Leistung effizienter erbracht werden kann
als durch selbständige Einheiten, also wenn die Transaktionskosten
sinken. Dies ist schon wegen der verbesserten technischen
Unterstützung des Informationsflusses nicht mehr zwangsläufig
der Fall.
In jedem Fall empfiehlt sich eine
detaillierte Analyse, die zeigt, welche der Kooperationsformen
das Erreichen der gesetzten Ziele ermöglicht. Die in
concreto zu erwartenden Synergieeffekt sollten hierbei klar
formuliert und beziffert werden.
Traumpartner
Wenn die Erwartungen an die Zusammenarbeit
und die angestrebte Kooperationsform fest umrissen sind, muss
im nächsten Schritt ein möglichst genaues Profil
des Wunschpartners entworfen werden.
Dabei bietet es sich an, auf die
erarbeitete Selbstanalyse zurückzugreifen. Sie zeigt
schnell, welche Fähigkeiten und Eigenschaften ein Partner
haben muss, um die eigenen Fähigkeiten und Leistungen
synergetisch zu ergänzen.
In fachlicher Hinsicht ist die
Entscheidung regelmäßig unproblematisch und folgt
aus der strategischen Ausrichtung. Neben reinen Anwaltszusammenschlüssen
bieten interdisziplinäre Partnerschaften - z.B. mit Steuerberatern
und Wirtschaftsprüfern, aber auch mit anderen Freiberuflern
wie Ingenieuren oder Psychologen - Möglichkeiten, ein
eigenständiges Angebot zu entwickeln und sich von der
Konkurrenz abzugrenzen.
Schwieriger als die fachliche
ist indes die persönliche Komponente: Allgemein gilt,
je ähnlicher die Persönlichkeitsprofile sind, desto
weniger Energie muss für die Überwindung von unterschiedlichen
Denk- und Kommunikationsweisen aufgebracht werden und umso
geringer ist auch die Gefahr, durch Spannungen und Differenzen
die Partnerschaft zu belasten.
Die Kehrseite der Medaille ist,
dass bei ähnlichen Partnern die möglichen Synergieeffekte
weniger groß sind. Oftmals bietet gerade das Zusammenwirken
ganz unterschiedlicher Persönlichkeiten große Vorteile
beispielsweise im Umgang mit Mandanten oder bei Verhandlungen.
Aufgabe der Partnerwahl ist es,
dieses Spannungsverhältnis zwischen Energie und Harmonie
möglichst optimal auszutarieren.
Die Partner müssen ihre Unterschiedlichkeit
als Chance für ihren beruflichen Erfolg erkennen und
sich gleichzeitig der aus der Unterschiedlichkeit resultierenden
Risiken bewusst sein.
Eine funktionale Verteilung der
Aufgaben ist ebenfalls sinnvoll. Wichtig ist dabei die Erkenntnis,
dass jeder "seine" Arbeitsweise nur deshalb optimieren
kann, weil der Partner ihm jeweils den Rücken frei hält.
Letztlich müssen die strategischen
Ziele, das Auftreten am Markt, das angestrebte Image und die
Marktkommunikation zusammen erarbeitet werden. Schließen
sich Kanzleigründer zusammen, so sind die zuletzt genannten
Überlegungen relativ leicht umzusetzen. Schwieriger ist
dies für bereits bestehende und am Markt tätige
Kanzleien, die dabei ihr jeweiliges Image und die vorhandenen
Ansätze der Marktkommunikation aufeinander abstimmen
müssen.
Brautschau
Wenn das Idealbild feststeht,
beginnt die Suchphase.
Da Kooperationswünsche selten
öffentlich kundgetan werden, dauert es oft lange, bis
potentielle Partner gefunden werden.
Eine Möglichkeit ist, z.B.
auf Fortbildungsveranstaltungen die Augen und Ohren offen
zu halten und/oder informelle Kanäle zu nutzen. Die Nachteile
dieser "Methode" sind, dass nur ein kleiner Teil
der Interessierten angesprochen werden kann - und nicht unbedingt
die am besten Geeigneten.
Auch die Suche über Anzeigen
in Tageszeitungen und Fachzeitschriften birgt diesen Nachteil,
zudem sind damit zum Teil relativ hohe Kosten verbunden.
Die Möglichkeiten, welche
die neuen Medien bieten, sind noch lange nicht ausgeschöpft.
Angebote wie die InternetKooperationsbörse von juracafe.de
(erreichbar hier)
stellen sicher erst den Anfang dar.
Um den Auswahlprozess effizient
zu gestalten und möglichst schnell zu klären, ob
es lohnt, sich mit einem potentiellen Partner näher zu
beschäftigen, ist es sinnvoll, ein Bewertungsraster zu
entwickeln.
Um die Beurteilung zunächst
von subjektiven Einflüssen freizuhalten, müssen
die Partner hinsichtlich der wirtschaftlichen und persönlichen
Strategie nach den gleichen, oben angesprochenen, Kriterien
bewertet werden. Nur so ist es möglich zu beurteilen,
wie weit der Partner die definierten Anforderungen an einen
Wunschpartner erfüllt. Auch ein sinnvoller Vergleich
unterschiedlicher Alternativen ist anders nicht möglich.
In Abbildung 1 am Ende ist
beispielhaft das Ergebnis der Bewertung des Mandantenpotentials
zweier Kanzleien wiedergegeben. Die Mandanten von Kanzlei
A sind hauptsächlich Mittelständler aus traditionellen
Branchen; Kanzlei B ist auf Internetrecht spezialisiert und
betreut hauptsächlich Start-Up's.
Finden sich Kooperationspartner,
die sich ergänzen, sollten sie einander in ersten Gesprächen
kennen lernen und ihre Interessen, Schwerpunkte und Ziele
austauschen.
Um in diesen Gespräche keine
wichtige Aspekte nicht zu vergessen, ist es hilfreich im Vorfeld
über die wichtigsten Punkte eine Checkliste aufzustellen.
Auf diese Weise kann erörtert werden, welche Partner
gemeinsame Ziele verfolgen und ob eine Kooperation auch in
dieser Hinsicht erfolgversprechend ist.
Aufgebot & Ehevertrag
Juristen denken schon qua Ausbildung
in Ansprüchen und neigen dazu, nicht einklagbare Dinge
kaum zu bedenken und nicht zu erwähnen.
Bevor Rechte und Pflichten der
Parteien definiert werden, sollte aber die künftige Zusammenarbeit
im Hinblick auf etwaige Risikofaktoren durchleuchtet werden.
Als besonders effizientes Mittel
haben sich dabei "Planspiele" erwiesen, wie sie
beispielsweise von Forum Teleos entwickelt und eingesetzt
werden. Dabei wird die künftige Zusammenarbeit simuliert,
besonders problemträchtige Situationen können so
systematisch aufgespürt werden.
Die bei der Risikoanalyse zutage
getretenen "Knackpunkte" müssen nun unter die
Lupe genommen werden: Woraus resultieren die Probleme genau?
Welche Folgen sind zu erwarten und welche Vermeidungsstrategien
lassen sich daraus ableiten?
Die dabei erarbeiteten Erkenntnisse
und Ergebnisse können nun in das Vertrags- und Regelwerk
einfließen. Diese "Agenda" sollte nicht nur
rein rechtliche Regelungen enthalten, sondern auch Fragen
der Organisation der Zusammenarbeit und des Informationsmanagements
behandeln.
Hierzu gehört beispielsweise
die Aufgabenverteilung festzulegen, die den Stärken der
Partner gerecht wird. So kann in einer Kanzlei der kommunikativere
der Partner im Schwerpunkt die Mandantenakquise übernehmen,
während der logisch orientiertere die Bearbeitung komplexer
Rechtsfälle oder die Organisation der DV übernimmt.
Auf keinen Fall fehlen dürfen
Regeln über das Kommunikationsverhalten und eine Vereinbarung
über Lösungsstrategien. Besonders sinnvoll ist es,
ein "Frühwarnsystem" zu installieren, dass
es den Partnern ermöglicht, Fehlentwicklungen zu erkennen
und frühzeitig darauf reagieren zu können.
Einen wichtigen Teil stellen auch
die Regeln zur Integration etwa vorhandener Mitarbeiter dar.
Schließlich empfiehlt es
sich bereits zu diesem Zeitpunkt, wenn die Partner einander
(noch) hold sind, Regeln für den Fall des Scheitern zu
vereinbaren. Auch, wenn in der freudigen Erwartung der Zusammenarbeit
niemand daran denken mag.
Kaum sind die Flitterwochen vorüber,
zeigt sich wie gut die Zusammenarbeit vorbereitet wurde. Oft
bringt der Alltag erste Probleme zutage, sobald die Arbeitsbelastung
ansteigt oder ernste Entscheidungen anstehen.
Es zeigt sich, dass die weitaus
meisten Probleme durch schwaches Kommunikationsverhalten verursacht
werden - Partnerschaft kann also im wesentlichen als kommunikative
Aufgabe verstanden werden.
Gleichwohl wird der Kommunikation
selbst kaum Beachtung geschenkt. Unterschiedliche Kommunikationsmuster
und -gewohnheiten erschweren zudem für die Beteiligten
oft das Erkennen von Problemen.
Es ist hilfreich, die Kommunikationssituation
von Anfang an offen zu gestalten und zu beobachten, auf welchen
Ebenen neben der Sachebene weitere Informationen ausgetauscht
werden. Fälle dieser "unsachlichen" Kommunikation
sind das oft unbewusste Formulieren versteckter Appelle oder
die Argumentation über die Beziehungsebene.
Um solche Kommunikationsmuster
aufzubrechen, sollte zunächst über die Kommunikation
selbst und deren Wirkungen auf die Partner gesprochen werden
(sog. Metakommunikation). Gegebenenfalls kann es auch in dieser
Phase sinnvoll sein, einen Mittler einzuschalten, dem beide
Seiten vertrauen.
Fazit
Unternehmerische Kooperationen
bieten viele Chancen. In Komplexität und emotionaler
Involvierung unterscheiden sie sich jedoch nicht von persönlichen
Partnerschaften. Die Kernpunkte des oben beschriebenen systematischen
Vorgehens bei der Partnerwahl sind in Abbildung 2 dargestellt.
Aber die Zusammenarbeit besteht
natürlich nicht nur in Schwierigkeiten und Beziehungsproblemen,
sondern vielmehr in der Freude über gemeinsam erreichte
dErfolge und Ziele - dafür lohnt sich der Weg!
Abbildung 1:
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Abbildung 2:
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Zur
Kooperationsbörse
Diplom-Ökonom und Jurist Andreas R. J. Schnee-Gronauer
ist geschäftsführender Gesellschafter von Schnee.Gronauer
& Partner, Beratung für Strategie, Vermarktung und
Projektmanagement. An den Universitäten Hildesheim und
Hagen hat er einen Lehrauftrag für Unternehmensgründungen.
web: www.sgup.de
eMail: asg@sgup.de
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