Teil 1 - Wofür das ganze
Teil 2 - Einführendes Beispiel
Teil 3 - Mit Hirn und Herz
Teil 4 - Mandantenbindung mit Mehrwert und Kommunikation
Literatur und Links
Teil
1 - Wofür das Ganze?
Internetseiten haben bestimmte
Zwecke. Ob ein Auftritt "gut" ist, kann sich daher
nur danach bestimmen, ob dieses Ziel erreicht wird.Da es zumindest
ein Ziel der Internetseiten von Anwälten sein dürfte, potentielle
Mandanten anzusprechen, kommt es auf d e r e n
Erwartungen und Bedürfnisse an.
Der Besuch auf der Internetseite
eines Anwalts hat meist zum Ziel, die Unsicherheit des Besuchers
zu verringern - er möchte den "richtigen" Anwalt
für seinen Fall finden.
Die Beziehung von Mandant und Anwalt
ist in der Regel ein Laien-Experten-Verhältnis: der Mandant
kann die objektive Qualität des Anwalts nicht beurteilen.
Daher gewinnen einerseits Hilfskriterien, andererseits die
emotionale Ansprache an Bedeutung. Wir alle kennen das vom
Besuch in der KFZ-Werkstatt.
Wichtige Beurteilungskriterien
sind demnach, dass der Besucher erkennt, was den Anwalt auszeichnet
und von anderen unterscheidet, sich ein Bild von dessen -
vermeintlicher - Kompetenz machen kann und emotional angesprochen
wird. Selbstverständlich sollte sein, dass die Seite überhaupt
gefunden werden kann und technisch korrekt funktioniert.
Diese Kriterien werden in den nächsten
Teilen präzisiert und anhand von real existierenden Anwaltsseiten
illustriert
Was für jedes andere Kommunikationsmittel
gilt, trifft natürlich auch für Internetseiten zu: Um wirklich
wirksam zu sein, muss das angestrebte Ziel k o n k r e t i s i e r t
werden.
Fehlt bei der Umsetzung eine klare
Definition des Ziels das mit dem Medium erreicht werden soll
und des angestrebten Nutzens für den Besucher, besteht leicht
die Gefahr, dass die eigene Seite nur eingerichtet wird "um
dabei zu sein, weil das jetzt alle machen". Dies lohnt
jedoch in den wenigsten Fällen.
Wenn Sie selbst eine Internetpräsenz
planen, schauen Sie sich die folgende kurze Liste an und machen
Sie sich einige Notizen zu den jeweiligen Punkten. Dies kostet
nur wenig Zeit, bringt Ihnen aber einen großen Nutzen bei
der Konzeption Ihres Auftritts.
- Was ist das Besondere Ihrer Kanzlei?
- Was ist das Besondere an anderen Kanzleien?
- Welches ist (sind) Ihre Zielgruppe(n)? Welche neuen Mandanten
wollen Sie erreichen?
- Welches Image soll Ihre Kanzlei haben?
- Welches Image hat Ihre Kanzlei jetzt?
- Wie lässt sich das, wofür Ihre Kanzlei steht beschreiben
oder visualisieren?
- Was glauben Sie, erwarten Besucher von Ihrer Webseite?
- Finden Sie dies vor?
- Wie viel Zeit und Geld wollen Sie r e g e l m ä ß i g
investieren?
Teil
2 - Einführendes Beispiel
Wesentliche Punkte, die bei der
Umsetzung einer Internetpräsenz eine Rolle spielen sind Inhalt,
Gestaltung, Usability, Feedback-Elemente und nicht zuletzt
technische Fragen.
Wie diese Aspekte zusammenhängen
und sich gegenseitig beeinflussen, soll anhand der Internetpräsenz
von Graf von Westphalen Fritze & Modest (WFM) dargestellt
werden.
WFM hat sich im Frühjahr mit drei
weiteren europäischen Kanzleien zur "Osborne Westphalen
International" zusammengeschlossen und gehört zu den
größeren deutschen Kanzleien.
Schauen Sie sich die Seite unter
http://wfm.owi.net/
mit den Augen eines Rechtsratsuchenden an. Ist die Seite von
WFM geeignet, Vertrauen aufzubauen und Kompetenz zu vermitteln?
Ziehen Sie auch die Überlegungen aus Teil 1 hinzu.
Nachfolgend haben wir einige Aspekte
angeführt, die gut oder weniger gut sind.
a) Finden der
Seite
Die Adresse (http://wfm.owi.net/)
ist wenig aussagekräftig. In Verzeichnissen wie Yahoo.de und
Web.de taucht die Seite ebenso wenig auf wie in Suchmaschinen.
Auch Advo.de, das Anwaltsverzeichnis des Otto Schmidt Verlages
- listet keinen der dort tätigen Anwälte.
Wer sich die Mühe macht, den Quelltext
anzuschauen, entdeckt eine der Ursachen: Die Seite hat weder
einen Titel, noch Meta-tags, die den Inhalt beschreiben und
von Suchmaschinen benutzt werden, um den Inhalt zuzuordnen.
Zudem ist die Seite mit Frames
- also aus einzelnen Rahmen - erstellt. Dies macht es den
Suchmaschinen generell schwieriger, da es in der Hauptdatei
index.htm keinen Text gibt, der von ihnen indiziert werden
kann.
b) Gestaltung
Die Seite ist in blau und grau
gehalten. Farben, die ganz allgemein mit Seriosität in Zusammenhang
gebracht werden.
Die Seite wurde mit Microsoft FrontPage
3.0 und unter Verwendung einer Standardvorlage (Theme "indust
111") erstellt. Die Nutzung von Standardvorlagen ist
zwar praktisch, verleiht der Seite aber nur wenig individuellen
Charakter. Zudem verrät diese Art der Seitenerstellung wenig
Professionalität.
Unschön wirkt vor allem der Zugriffszähler,
der auf allen Seiten eingeblendet werden soll. Da er nicht
verfügbar ist, erscheint statt dessen ein Bild mit Fehlermeldung.
c) Anwenderfreundlichkeit
Unter Anwenderfreundlichkeit -
oder "usability" - versteht man, wie gut die Seite
zu bedienen ist, wie leicht der Besucher sich zurecht findet
und ob die Seite seinen Sehgewohnheiten entgegenkommt.
Schön ist, dass es neben einer
Version in Deutsch auch eine englische Version gibt.
Da die Hauptrubriken (oben) kaum
von den Unterrubriken (neben) zu unterscheiden sind, wird
die Navigation unnötig erschwert.
Die Seiten mit Angaben zu deutschen
Niederlassungen und Anwälten sind erst bei einer Auflösung
von 1280*1024 Pixeln - also weit oberhalb des Üblichen - ohne
horizontales scrollen zu lesen. Dies ist nicht besonders nutzerfreundlich.
Hier wäre eine andere Form der Darstellung sinnvoller.
Besonders negativ ist, dass ohne
javascript und active-x auf der Seite überhaupt keine Steuerelemente
verfügbar sind. Wer sich also an die Tipps des Bundesinnenministers
(www.sicherheit-im-internet.de)
hält, kann von WFM keine weiteren Informationen bekommen.
d) Inhalt
Die Seite gibt einen Überblick
über die Tätigkeitsschwerpunkte, ohne diese allerdings konkret
zu benennen:
"Komplexe wirtschaftliche Fragestellungen im nationalen
und internationalen Wettbewerb erfordern permanente hochqualifizierte
Rechts- und Steuerberatung. Wie bieten integrierte Beratungskonzepte
in deren Mittelpunkt der persönliche Kontakt zum Mandanten
steht..."
Welcher Anwalt würde das nicht
von sich sagen?
Dass sich Anwälte der Kanzlei nach
Namen suchen lassen, ist wenig hilfreich für einen Mandanten,
der herausfinden will, ob WFM die richtige Kanzlei für seine
Bedürfnisse ist. Besser wäre eine Suche nach Fachgebieten
die z.B. die Frage beantwortet "Wer betreut mich in Gesellschafts-
rechtlichen Fragen in Hamburg?".
Darüber hinaus bietet die Seite
für Mandanten keinen Nutzen. Warum sollte er auf die Seite
kommen?
Ganz anders im Vergleich hierzu
die Internetpräsenz der e|s|b-Rechtsanwälte (unter http://www.kanzlei.de),
die auf - nach eigenen Angaben - ca. 2.000 Webseiten juristische
Informationen anbieten. Mit der Folge, dass die Seite auf
allen nennenswerten Seiten verzeichnet ist und auch von Ratsuchenden
als erste Anlaufstelle genutzt wird.
e) Feedback-Elemente
Unter der Rubrik "WFM Information"
ist eine Unterseite "WFM Feedback" zu finden (Wer
hätte sie an dieser Stelle vermutet?). Dort gibt es ein Formular,
dass auffordert:
"Bitte teilen Sie uns mit, was Sie von unserer Website
oder unseren beruflichen Dienstleistungen halten. Oder bitten
Sie einfach um weitere Informationen. Bitte sagen Sie uns
auch, wie wir Sie erreichen können, falls wir Fragen haben."
Das ist wenig aus der Sicht des
potentiellen Mandanten gedacht, denn welchen Nutzen sollte
er haben, einem Dienstleister kostenlose Verbesserungsvorschläge
zu machen? Auch den Mandanten um Informationen b i t t e n
zu lassen, wirkt nicht gerade Dienstleistungs-orientiert.
Problem Datensicherheit? Wollen
Sie wissen, wer das Feedbackformular bereits benutzt hat?
Unter http://wfm.owi.net/_private/inforeq.txt
finden Sie die Einträge. Der Name der Datei steht im Quelltext.
Wir konnten das Feedback-Formular
auch bei wiederholten Versuchen nicht abschicken, da statt
einer Erfolgs- eine Fehlermeldung kam (HTTP Error 405 Method
Not Allowed). Für solche Fälle wäre eine eMail-Adresse auf
derselben Seite sinnvoll gewesen.
Aber auch ansonsten hapert es mit
dem Feedback von WFM. Am 2. Juni haben wir per eMail darauf
hingewiesen, dass das Formular nicht funktioniert und die
Daten eingesehen werden können (Siehe Punkt f), am 13. Juni
haben wir eine Kanzleibroschüre angefordert. Beide eMails
blieben unbeantwortet.
Teil
3 - Mit Herz und Hirn
Schon im ersten Teil wurde dargestellt,
dass eines der Hauptanliegen juristischer Internetangebote
sein muss, die spezielle Kompetenz bzw. Ausrichtung der Kanzlei
zu vermitteln und Vertrauen zu schaffen.
Hierin unterscheidet sich das Internet
nicht von anderen - traditionellen - Medien. Anders ist aber
die Gruppe der Adressaten. Während Mandantenbroschüren zumeist
tatsächlich zunächst an Mandanten und dann (mit deren Empfehlung)
weitergegeben werden, wenden sich Internetauftritte eher an
neue Mandanten. Daher kommt es darauf an, diese Aspekte besonders
zu betonen.
a) Ausrichtung
Der dargestellte Schwerpunkt muss
zur langfristigen Ausrichtung der Kanzlei passen - gerade
hieran hapert es aber oftmals. Dabei hat eine konsequente
Ausrichtung gleich mehrere Vorteile: Zum einen erleichtert
Sie die Abgrenzung zu Kollegen, zum anderen ermöglicht sie
aber auch, einmal erarbeitetes Spezialwissen wiederholt einzusetzen
und dadurch die "Investitionen" in dieses Wissen
über mehrere Mandate zu amortisieren - so können Mandate schneller
erledigt werden und der Ertrag steigt.
Beispielhaft für eine Fokussierung
auf ein bestimmtes Rechtsgebiet sind die oben bereits erwähnten
Drs. Werner und Kobabe, die als Wettbewerbsposition (USP)
ihrer Kanzlei definieren, "führend in der Dienstleistung
für Eigenkapitalbeschaffung für Unternehmen, von der Gründung
der Gesellschaft bis hin zur Platzierung und dem Vertrieb
der Beteiligungsmodelle" zu sein. Entsprechend konsistent
hierzu ist der Internetauftritt unter www.eigenkapitalbeschaffung.de,
der sich mit nichts anderem beschäftigt.
Neben der Konzentration auf ein
bestimmtes Rechtsgebiet kann aber auch die Fokussierung auf
eine bestimmte Klientel sinnvoll sein.
Weit verbreitet ist auch bei Internetseiten
die bei den gelben Seiten praktizierte Idee, alle möglichen
Spezialgebiete fast beliebig auf die einzelnen Kanzleimitglieder
zu verteilen. Was im Telefonbuch noch klappt, weil die Anwälte
in unterschiedlichen Rubriken auftauchen, kann bei der Präsentation
der ganzen Kanzlei nicht funktionieren - es entsteht kein
klares Bild.
Statt vieler, vieler Seiten sei
hier als Beispiel die Internetseite der Kanzlei Makiol, Schwerdtfeger
& Partner Rechtsanwälte GbR aus Düsseldorf/Neuss (www.advogroup.de)
genannt. Zwar sind den auf der Eingangsseite aufgeführten
Rechtsgebieten einzelne Anwälte zugeordnet und auch unterschiedliche
Zielgruppen werden benannt, insgesamt ist aber eine bestimmte
Schwerpunktsetzung der Kanzlei oder etwas besonderes, das
die Kanzlei auszeichnet, nicht ersichtlich.
b) Hilfskriterien
für Kompetenz
Deutlich schwieriger als eine bestimmte
Ausrichtung ist es, Kompetenz zu vermitteln. Juristische Kompetenz
ist kaum zu beurteilen und dem Ratsuchenden ist das besondere
an einer Fachanwaltsbezeichnung oder der Unterschied zwischen
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt nicht immer bekannt.
Kompetenz wird daher zum großen
Teil über Hilfskriterien kommuniziert. Das können eigene Veröffentlichungen
sein oder Referenzen. Beispiele für beides sind zu finden
auf den schon erwähnten Seiten von Dr. Werner, Dr. Kobabe
und Collegen. Auch das dort praktizierte "was andere
über uns sagen" ist eine Form, Empfehlungen und damit
die Wertschätzung anderer zu instrumentalisieren.
Einen anderen Weg geht die Sozietät
Hencinski & Jung aus Köln (www.anwalts-hilfe.de)
die Seminare zum "Juristischen [Bau-]Projektmanagement"
und eine Auswahl von Rechtsprechung zum Baurecht anbietet.
Dass aber das letzte Urteil der "aktuellen Rechtsprechung"
eine BGH-Entscheidung von 1999 ist, konterkarriert das Bemühen.
c) Emotion
Je größer die Unsicherheit, desto
mehr gewinnen emotionale Aspekte an Bedeutung. Daher sind
die farbliche Gestaltung der Seite und insbesondere die verwendeten
Bilder besonders wichtig.
Die Aufgabe bei der Gestaltung
von Kommunikationsmitteln ist es, zuerst das Besondere herauszuarbeiten,
das vermittelt werden soll. Das kann gänzlich verschieden
sein, je nachdem ob beispielsweise die "Halbwelt",
"biedere Familienväter" oder Entscheider aus der
Wirtschaft angesprochen werden sollen.
Wichtig ist es, dieselbe Sprache
zu verwenden wie die Zielgruppe. Dies bezieht sich auf den
Text ebenso wie auf Farben, die Bildsprache, Symbole oder
Motive bis hin zur Navigation.
Wie unterschiedlich die Wirkungen
sein können, soll nachfolgend anhand der bereits genannten
Seite von Hencinski/Jung und der Seite der Kanzlei Auer und
Mifka aus Olching (www.auer-mifka.de)
dargestellt werden.
Die Gestaltung von Hencinski/Jung
wird von schwarz und grau dominiert und durch wenige rötliche
Elemente aufgelockert. Hingegen präsentieren sich Auer/Mifka
vor einem gedeckten grün-grauen Hintergrund.
Was bei Hancinski/Jung - vermutlich
- ein gediegenes, kühles Ambiente vermitteln soll, wirkt durch
die großen schwarzen Flächen wenig vertrauenserweckend. Dem
entsprechen die Erkenntnisse der Farbpsychologie, die zeigen,
dass viele Menschen Schwarz mit negativen Gefühlen in Zusammenhang
bringen und innerlich auf Distanz gehen. Hier wäre möglicherweise
ein gebrochenes Schwarz die bessere Lösung.
Im Vergleich hierzu präsentiert
sich die Seite von Auer/Mifka deutlich einladender - trotz
des fast tristen grüns. (Allerdings machen die weißen Rahmen,
welche die einzelne Textblöcke und Bilder umgeben ein unruhiges
Bild und geben dem Auge wenig Orientierung.)
Die Assoziation der jeweiligen
Farbwahl wird durch die Auswahl der verwendeten Fotos verstärkt.
Die strengen (aber leider schlecht komprimierten) schwarzweiß
Fotos bei Hancinski/Jung zeigen die beiden Anwälte einmal
im Flur der Kanzlei stehend, einmal sitzend mit aufgeschlagenen
Gesetzen vor sich auf dem Tisch. Beide lassen keine Gemütsregung
erkennen, allenfalls einen etwas spöttischen Blick auf den
Betrachter. Diese Bilder vermitteln - etwas überspitzt - "Bei
uns gibt es nichts zu lachen. Wir sind harte Profis und kennen
das Recht."
Anders bei Auer/Mifka, die locker
stehend dem Betrachter freundlich entgegenlächeln. Die Aussage
hier "Zu uns kannst Du mit Deinen Problemen kommen, wir
verstehen Dich"
Zur Kommunikation mit Bildern noch
ein Beispiel:
Auf der Seite der Kanzlei Rössner
Rechtsanwälte (www.roessner.de)
findet sich nach dem Willkommensbildschirm unter der Rubrik
"Anwälte und ihre Schwerpunkte" ein Bild des Kanzleiinhabers.
Was ist zu sehen? Ein braun gebrannter
Mann sitzt entspannt in seinem Stuhl und lächelt dem Besucher
entgegen. Aber das Bild sagt deutlich mehr: Die Ausstattung
des Raumes, die Farbwahl und der Bildaufbau sprechen die Bildsprache
der Wirtschaftspresse - das Foto hätte ebenso im Managermagazin
veröffentlicht sein können. So wird dem Besucher - ganz ohne
Worte - vermittelt: "Wir spielen auf Augenhöhe mit den
ganz Großen".
Teil
4 - Mandantenbindung mit Mehrwert und Kommunikation
Wie kann ein Internetauftritt durch
das Anbieten von Zusatznutzen und interaktiven Elementen als
Instrument zur Entwicklung eines Systems zur langfristigen
Bindung von (potentiellen) Mandanten eingesetzt werden?
a) Begriff der
Mandantenbindung
Mandantenbindung hat zum Ziel,
einen einmal gewonnenen Mandanten auch künftig zu betreuen
und weitere Mandate zu erhalten. Für andere Bereiche zeigen
Studien, dass eine Steigerung der Kundenbindung um nur 10%
den Ertrag um bis zu 90% steigern kann.
Nötige (aber noch nicht hinreichende)
Bedingung für eine langfristige Mandantenbindung ist die Mandantenzufrieden
heit.
Mandantenzufriedenheit ist zwar
conditio sine qua non für Mandantenbindung, reicht aber alleine
noch nicht aus.
Untersuchungen belegen, dass bis
zu 85% der Ex-Kunden mit den Leistungen eines Unternehmens
zufrieden waren und dennoch nicht mehr dort Kunde sind.
b) "Herstellung"
von Mandantenzufriedenheit
Seine Zufriedenheit resultiert
für den (potentiellen) Mandanten aus dem Vergleich zwischen
dem von ihm erwarteten Nutzen und dem tatsächlich eingetretenen
Nutzen. Dabei kann Mandantenzufriedenheit nur dann entstehen,
wenn die Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen
werden.
Das Internet erfordert hierbei
eine im Vergleich zu herkömmlichen Medien des Direktmarketings
veränderte Sicht auf die Bedürfnisse der Besucher. Während
herkömmliche Medien wie Mailings oder Anzeigen versuchen,
Informationen zum Adressaten zu "drücken", entscheidet
im Internet allein der Nutzer, was er sehen möchte. Hierfür
investiert er außer Zeit oftmals noch Geld in Form von Verbindungsentgelten.
Daher muss ein Reiz geboten werden,
der den Nutzern so groß erscheint, dass diese Zeit und Geld
aufzuwenden bereit sind, um die entsprechenden Seiten zu sehen.
Ein wirklich gutes Angebot für
die Nutzer zu schaffen gelingt nur, wenn die Informationsangebote
deren Bedürfnissen exakt entsprechen. Der erste Schritt besteht
also darin, diese Bedürfnisse exakt zu analysieren und nachzuempfinden.
Nutzen im Internet wird für die
Nutzer zumeist definiert als die Schaffung persönlichen Mehrwerts
in Form von Informationsnutzen oder Zeitersparnis.
Vor vorschnellen Schlüssen, was
potentielle Mandanten interessiert kann aber gleichwohl nur
gewarnt werden.
Ein geeignetes Instrument um die
Bedürfnisse tatsächlich zu erkennen, ist beispielsweise die
Befragung vorhandener Mandanten oder Nutzer.
c) Von der Mandantenzufriedenheit
zur Mandantenbindung
Um aus einem zufriedenen Mandanten
(Nutzer) einen langfristigen Mandanten (Nutzer) zu machen,
können mehrere Strategien eingesetzt werden.
In Betracht kommen dabei sowohl
solche, die den Wechsel erschweren, wie solche, die den Mandanten
positiv "binden".
Zu den von den Nutzern freiwillig
akzeptierten "Wechselbarrieren" gehört die regelmäßige,
exklusive und individuelle Kommunikation zwischen Informationsanbieter
und -nachfrager. Gerade die direkte Kommunikation ist im Internet
im allgemeinen und im Verhältnis zwischen Anwalt und (potentiellem)
Mandanten im Besonderen eines der wesentlichen Erfolgsfaktoren.
Ein wesentlicher Vorteil des Internet
liegt dabei darin, dass eine direkte Kommunikation mit dem
Besucher möglich ist und technisch noch unterstützt werden
kann. Beispiele hierfür sind personalisierte Angebote oder
personalisierte Seiten.
Das einfachste Mittel um eine Kommunikation
zu erreichen, ist, Kontaktinformationen und persönliche Ansprechpartner
auf jeder Seite anzugeben. Hierzu gehören beispielsweise Adresse,
Telefon- und eMail-Adresse.
Obwohl dies an sich selbstverständlich
sein sollte, ist es das offensichtlich nicht. Statt vieler
soll hier ein Beispiel aus der im letzen Site-Check vorgestellten
Internet-Seite der Anwälte Makiol, Schwerdtfeger & Partner
(www.advogroup.de)
dienen.
Hier ist zwar die eMail-Adresse
des Ansprechpartners RA Schwerdtfeger angegeben, wer aber
auf den Link klickt und eine eMail schickt, bekommt sie als
unzustellbar zurück. Der Grund: Statt "advogroup.de"
ist im Link wohl versehentlich "advoteam.de" angegeben.
Das eMails ebenso wie andere Zuschriften schnell und sorgfältig
eantwortet werden sollten versteht sich von selbst.
Literatur
und Links
Gute Anregungen finden sich in
den 95 Thesen des Cluetrain-Manifests zur Kommunikation im
Internet unter www.cluetrain.org
Auch die Internetseite der Hamburger
Unternehmensberatung Loyality Consulting (die gerade ein langfristiges
Kundenbindungsprojekt der Dresdner Bank gewonnen hat) hat
einige Informationen zu bieten. So beispielsweise einen eigenen
Newsletter zum Thema. www.loyalty-consulting.de
Viele Offline-Infos zu Online-Angelegenheiten
gibt es in dem empfehlenswerten Buch "Kundenbindung im
E-Business" von Markus Stolpmann. Es ist erschienen bei
Galileo-Press im Sommer 2000 und kostet DM 59,90.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte
an den Autor:
Andreas R. J. Schnee-Gronauer
Schnee.Gronauer & Partner
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