Unter diesem Motto stand diesmal der 4. Kölner Anwalts-Kongress vom 23. bis 24. November 2000, welchen der Verlag Dr. Otto Schmidt in Zusammenarbeit mit dem Anwalt-Suchservice veranstaltete. Diese Wege schienen wohl zu vielen noch zu beschwerlich, anders ist es nicht zu erklären, dass lediglich 70 % der Teilnehmerzahlen von 1999 erreicht wurden. Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und des Kommunikationszeitalters verändern sich die Ansprüche Rechtssuchender, telefonische und Onlinerechtsberatung werden immer stärker nachgefragt. Dieser Herausforderung sollte die Anwaltschaft nutzen und prüfen, ob diese neuen Möglichkeiten, auch im Sinne eines mandantenorientierten Marketings, ein- und umgesetzt werden können. Danach muss jede Kanzlei für sich entscheiden, ob und in welchem Umfang in dieser Hinsicht eigene Aktivitäten entwickelt werden. RA Dr. Volker Römermann, Hannover, referierte über das System der Anwalts-Hotline, die Teilnehmer erhielten umfangreiche Rechtsprechung und Argumente pro und contra bezüglich der Betreibung einer Anwalts-Hotline sowie der Teilnahme von Anwälten an einer solchen Hotline. Fazit: "Das gängige System der Anwalts-Hotline ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Derzeit sind zwei Verfahren beim BGH anhängig. Auf eine große Anfrage hin hat sich die Bundesregierung positiv zur Anwalts-Hotline geäußert und wird ggf. entsprechende Regelungen vorschlagen, sofern der Gesetzgeber aktiv werden muss. (Antwort der Bundesregierung: "Zukunft der Rechtsberatung", BT-Drucks. 14/3959 vom 28.07.2000)." Über die Technik, welche bei der telefonischen Rechtsberatung erforderlich ist, informierte der Beitrag eines Netzbetreibers für Service-Rufnummern. Unter der Überschrift "E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten - Moderne Kommunikation oder Geheimnisverrat?" stand der Vortrag von RA Niko Härting, Berlin. Er vertrat die Auffassung, dass die Wahrscheinlichkeit, dass E-Mails, welche unverschlüsselt versendet werden, zwar theoretisch in Bruchstücken bei der Serverzwischenlagerung abgefangen werden könnten, dies jedoch genauso gut bei jedem Faxversand möglich sei, welche ebenfalls unverschlüsselt abgeschickt werden. Auch im Telefonverkehr sei - gerade im Hinblick auf die Funknetze - keine Sicherheit vorhanden. Als Beispiel wurde die USA, welche uns im Hinblick auf die Kommunikationstechnik um Jahre voraus ist, angeführt. Weder dort noch bei uns seien Fälle bekannt, in denen unbefugte Dritte unverschlüsselte Anwalts-E-Mails abgefangen hätten. Schon dies zeige, dass das Sicherheitsrisiko einer unverschlüsselten E-Mail nicht ganz so groß sein könne, wie das einer "offenen Postkarte". Fazit: "Die Diskussion um die Risiken des unverschlüsselten E-Mail-Verkehrs kann dazu beitragen, das allgemeine Bewusstsein zu schärfen für Schwachstellen bei der Sicherung vertraulicher Mandanteninformationen im allgemeinen Kanzleibetrieb. Zur Panikmache und zu einer Überbetonung der Risiken des Internets besteht indes kein Anlass." Im Anschluss an diese Vorträge wurde der Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft, von der Bundesrechtsanwaltskammer, vertreten durch RA Dr. Scharf, sponsored by Anwalt-Suchservice, vergeben. Eine Abbildung der Karikatur findet sich in Heft 11/12 2000, Seite 10, des Anwalts-Report. Nach der Mittagspause, welche zu Fachgesprächen mit den Kollegen genutzt wurde, beleuchtete RA Härting die Online-Rechtsberatung unter dem Gesichtspunkt "Neues Geschäftsfeld oder modische Spielerei?". Anschaulich demonstrierte er anhand einiger Beispiele, dass die auf vielen Websides zu findenden Haftungsbeschränkungen unwirksam und daher letztlich - auch wiederum unter Marketinggesichtspunkten - überflüssig sind. Bei einigen Angeboten sei auch nicht klar, wer Anbieter dieser Onlineberatung sei, so dass gegen § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) verstoßen werde. Entscheidend ist letztlich auch bei der Online-Rechtsberatung, dass ausgelöste Gebühren auch eingehen. Die Praxis der Abrechnung per Kreditkarte sei berufsrechtlich problematisch. In Berlin gehe die Rechtsprechung von einer völligen Unzulässigkeit aus, da eine Abtretung zwingend erforderlich sei. Der mancherorts eingeschlagene Weg der Vorkasse fördere nicht unbedingt das Vertrauen des Mandanten. Gespräche der Autorin mit Kollegen, welche Online-Rechtsberatung anbieten, haben allerdings ergeben, dass mit dem Mittel der Vorkasse die Mandanten aussortiert werden, welche kostenlose Auskünfte "schnorren" wollen. Der tatsächlich an der Lösung eines Rechtsproblems interessierte Mandant sei durchaus bereit, mit der Zahlung in Vorlage zu treten, erwarte dann allerdings auch eine prompte Lösung seines Problems. Mit der Verleihung des Anwalt-Marketing-Preises, welcher dieses Jahr für die besten Mandanten-Rundbriefe gestiftet wurde, wurde diesmal kein 1., 2. und 3. Preis vergeben, sondern fünf Kanzleien wurden anteilig mit jeweils DM 3.000 ausgezeichnet. Die Teilnehmer und die Preisträger: Dr. Lüders, Lehrte; Herfurth & Partner, Hannover; Gaßner, Groth, Siederer & Coll, Potsdam; Diem & Partner, Stuttgart und RAin Claudia Fuchs aus Regensburg - welche als Einzelanwältin arbeiten und ihren Preis nicht persönlich entgegennehmen konnte - wurden von der Jury, vertreten durch Prof. Dr. Hommerich, für ihren Mut zur Teilnahme an diesem Wettbewerb gewürdigt. Offenbar sei dies ein Feld, auf dem sich die Anwälte schwer tun. Der Anwalt habe eine Vorliebe zum Schachtelsatz, lenke vom Wesentlichen ab, fülle die Akten und trage mit hoher Präzision zur Verwirrung der Nichtjuristen bei. Dabei kann gerade der Mandanten-Rundbrief als hervorragendes Instrument zur Mandantenbindung eingesetzt werden, sofern eine zielgenaue Ansprache des Mandanten im Rahmen eines "After Sales Service", d.h. auch nach Beendigung des eigentlichen Mandates, erfolgt. Viele Anwälte verharren immer noch in der Aktenbearbeitung: Akte anlegen, Akte bearbeiten, Akte ablegen. Eine Nutzung von Stammdaten = Adressen außerhalb der Akte findet nicht statt. Die Aktenbearbeitung steht über allem, Managementdefizite in der Anwaltskanzlei sind die Regel. Mandantenerwartungen zu erfüllen, aktive Markterschließungspolitik zu betreiben und dieses Ziel durch strategisches Management, Qualitäts- und Marketingmanagement zu erreichen, dies sind Ziele, welche vom Unternehmen Anwaltskanzlei gesteckt werden müssen. Die Erstellung einer Kanzleibroschüre kann auf diesem Weg einen selbsterziehenden Effekt erzielen, damit die Kanzlei sich darüber im klaren wird, welche Wege sie beschreiten will. Auch der Internetauftritt dient der Öffentlichkeitsarbeit und kann die Hemmschwelle des Mandanten, welche durchaus mit der Angst beim Gang zum Zahnarzt verglichen werden kann, senken. In der Regel sucht der Bürger nur dann den Anwalt auf, wenn es aus seiner Sicht unumgänglich ist. Die Kanzlei als "Marke" zu positionieren, dieses Ziel ist anzuvisieren. Klare Signale müssen von allen Kanzleimitgliedern, vom Auszubildenden bis zum Anwalt, von der Annahme bis zur Beendigung des Mandates und darüber hinaus gesendet werden. Ein Konzept, ein einheitlicher Auftritt, eine einheitliche Sprache, z.B. beim Telefonmarketing, ist längst noch nicht überall selbstverständlich. Da die Umsetzung solcher Strategien für viele Kanzleien ein Problem ist, kann die Einschaltung eines professionellen Beraters sinnvoll sein. Wem die Wege der telefonischen und Online-Rechtsberatung zu steinig waren, fand vielleicht eine Alternative beim Vortrag über die Deutsche Anwaltstätigkeit im EU-Ausland von RA Dr. Klaus Heinemann, LL.M., Freshfields Bruckhaus Deringer, Brüssel. Im Skript wurden die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Tätigkeit ausführlich dargestellt. RA Stefan Meyer, Mariscal, Monereo, Meyer & Marinel-Lo, Abogados-Rechtsanwälte, Madrid informierte die Teilnehmer mit einem Erfahrungsbericht eines im Ausland tätigen Anwalts. RA Frank E. Diem, Stuttgart, referierte zum Thema Überblick und die Entwicklung neuer anwaltlicher Gesellschaftsformen und stellte Vor- und Nachteile von Personen- und Kapitalgesellschaften, im Besonderen der Anwalts-GmbH und der Anwalts-AG, dar. Auch die Gesellschaftsformen im Ausland waren Gegenstand des Vortrages. Aus der Sicht des Praktikers informierte RA Dr. Norbert Buchbinder, Nürnberg, mit seinem Erfahrungsbericht über den Werdegang der PROVIDENTIA RECHTSANWALTS AG, welche seit dem 18.04.2000 im Handelsregister eingetragen ist. Hier mussten etliche Hürden auf dem Weg übersprungen werden. Auf lange Sicht gesehen wird diese Vorreiterschaft eine neue Variante der Berufsausübung ermöglichen. An beiden Tagen hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, an zwei der drei angebotenen Workshops: Praktische Anwendung der Telefon- bzw. Onlinerechtsberatung, Internetmarketing und Informationsbeschaffung im Internet teilzunehmen. Hier konnte in kleinen Gruppen intensiver Meinungsaustausch betrieben werden. BINGOOO: Seit September neu auf dem Markt ist ein kostenloser Such- und Vergleichsbrowser zur schnellen und effizienten Websuche für Kanzlei und Alltag. Vordefinierte - und später auch individuell zu ergänzende - Suchmaschinen recherchieren gleichzeitig nach dem eingegebenen Suchkriterium. Die Vorführung lud zum eigenen Testen ein, eine praktische Erprobung steht allerdings derzeit noch aus, nachdem der sogleich in die Tat umgesetzte Download (www.bingooo.com) mit einer Fehlermeldung endete. Sofern die tatsächliche Nutzung der Vorführung folgt, verspricht BINGOOO eine interessante Alternative zu werden. In der begleitenden Fachausstellung konnten sich die Teilnehmer über advopolis.de (jetzt kostenfreie Teilnahme bis Ende Februar 2001), Angebote des Veranstalters, weiterer Verlage und über AnNoText informieren. Für das Jahr 2001 ist geplant, die Veranstaltung am Freitag / Samstag stattfinden zu lassen. Die Autorin erreichen Sie unter: ABC AnwaltsBeratung Cosack Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare Westerholtstraße 27, 59757 Arnsberg Tel.: 02932 / 53035, Fax: 02932 / 53143 e-Mail: Cosack@abc-anwaltsberatung.de Internet: http://www.abc-anwaltsberatung.de
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