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6. Finanzplanung


Mit Hilfe der vorhergehenden Ausführungen leiten Sie Ihre Finanzplanung ab.

Stellen Sie hierfür folgende Einzelpläne auf:

  • Personalplanung
  • Investitions- und Abschreibungsplanung
  • Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
  • Liquiditätsplanung
  • Finanzbedarf

Personalplanung

Legen Sie die als realistisch anzunehmenden Anzahl von Mandaten Ihren Überlegungen zugrunde. Welche Arbeitsschritte fallen für die Bearbeitung an und wieviel Arbeitszeit ist hierfür erforderlich. Leiten Sie daraus die benötige Zahl von Mitarbeitern ab.

Berechnen Sie dann, welche Aufwendungen die Anstellung der Mitarbeiter verursacht. Beziehen Sie auch sämtliche Nebenkosten mit ein.

Investitions- und Abschreibungsplanung

In der Investitionsplanung listen Sie im zeitlichen Verlauf die Aufwendungen Ihrer Kanzleiausstattung auf. Anschließend tragen Sie die aus diesen Investitionen resultieren jährlichen Abschreibungen in Ihre Abschreibungsplanung ein.

Zu den Anfangsinvestitionen gehören auch noch die Aufwendungen für z.B. Renovierung / Umbau Ihrer Kanzleiräume und die Gründungskosten.

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung

Stellen Sie für jeden Monat die Umsätze, Aufwendungen und Erträge, gegliedert in einzelne Posten, dar. Einen Anhaltspunkt für eine zweckmäßige Gliederung gibt Ihnen § 275 HGB.

Basis Ihrer Überlegung ist hierbei die Art Ihrer angestrebten Mandate. Ihre vorausgehenden Marktbeobachtungen haben Ihnen einen realistischen Eindruck der möglichen Anzahl Ihrer Mandate vermittelt. Bestimmen Sie den erforderlichen Zeitaufwand. Setzen Sie die erwarteten Streitwerte und die damit verbundenen BRAGO-Gebühren ein. Nehmen Sie ggfls. Abschläge vor, um Honorarvereinbarungen abzudecken. Berücksichtigen Sie auch, dass ein gewisser Anteil Ihrer Rechnungen gar nicht bezahlt wird.

Liquiditätsplanung

Aus der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung leiten Sie jetzt eine Liquiditätsplanung ab.

Anders als bei der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung geht es hier nicht um Einnahmen und Ausgaben, sondern nur um Zahlungszuflüsse und -abflüsse. Genau gesagt geht es darum, ob Sie jederzeit "flüssig" (sprich liquide) sind.

Auch Anwälte haben zuweilen mit der schlechten Zahlungsmoral Ihrer Mandanten zu kämpfen. Rechnungsbeträge werden oftmals erst deutlich nach Fälligkeitsdatum bezahlt. Berücksichtigen Sie den Eingang eventueller Vorschüsse die Sie von Ihren Mandanten verlangen und Gerichtskosten, die Sie verauslagen.

Von existentieller Bedeutung ist für Sie dann noch die Deckung Ihres Lebensunterhaltes. Diesen bestreiten Sie durch Entnahmen von Ihrem Kanzlei-Konto. Setzen Sie daher hierfür einen ausreichenden monatlichen Betrag an.

Finanzbedarf

Die Planungen brauchen im Vorfeld viel Zeit. - Halten Sie durch! Hierbei zeigt sich, ob Ihr Konzept Sie ernährt oder Änderungen erforderlich sind. Bewahren Sie sich davor, sich die Zahlen schön zu rechnen. Nehmen Sie vorsichtige Schätzungen an. Kalkulieren Sie eher zu Ihrem Nachteil und planen Sie Reserven ein.

Mit den Ergebnissen Ihrer Planung können Sie nun Ihren Finanzbedarf bestimmen. Je nach Höhe und Fristigkeit des Finanzbedarfs können Sie die optimale Finanzierung auswählen.

Bei der Finanzierung sollte die Finanzierungsdauer in etwa der Dauer der Investitionen entsprechen. Daher empfehlen wir Ihnen z.B. eine langfristige Kreditfinanzierung für die Anfangsinvestitionen und ein Kontokorrent für Liquiditätsengpässe.

Um die Finanzplanung zu vereinachen, können Sie sich hier eine vorbereitete Excel-Tabelle (gezippt) herunterladen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Kanzleigründung? Wir helfen Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

 
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