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4. Kanzleiausstattung


Die Einrichtung Ihrer Kanzleiräume ist in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Die Art der Einrichtung entwickelt eine bestimmte Atmosphäre in ihren Räumen. Diese ist auch authentischer Ausdruck Ihrer eigenen Arbeits- und Lebensweise. Die geschaffene Stimmung wirkt sich sowohl auf Ihre Mitarbeiter/innen als auch auf Ihre Mandanten aus. Beide sollen sich in Ihrer Kanzlei wohl fühlen.

Die zielgruppenorientierte Wahl der Einrichtung bildet eine wesentliche Grundlage der "corporate identity" Ihrer Kanzlei. Hinzu kommt, dass die zur Klientel passend eingerichteten Räumlichkeiten Schwellenängste bei den künftigen Mandanten abbauen.

Wichtig ist dabei, dass die Art der Kanzleieinrichtung zum (Lebens-) Stil Ihrer anvisierten Zielgruppe passt. Wenn Sie Ihre Klientel vorwiegend in der Mittel- und Oberschicht suchen, sollte die Kanzleiausstattung gediegen sein. Spezialisieren Sie sich auf allgemeine Strafverteidigung oder Asylrecht richten Sie Ihre Räume weniger gediegen ein (siehe hierzu auch die nächste Seite).

"Büro"einrichtung

Falls Sie Arbeitskräfte beschäftigen wollen, müssen die Arbeitsplätze gewisse Bedingungen erfüllen; zu nennen sind hier beispielsweise die Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze oder die ArbeitsstättenVO.

Auch wenn Sie zunächst die erforderlichen Kosten abschrecken, sollten Sie aus eigenem Interesse darauf achten, dass die Arbeitsplätze optimal ausgestattet sind. Die Personalaufwendungen machen einen wesentliche Teil Ihrer Kosten aus. Schlechte Arbeitsbedingungen senken die Produktivität Ihrer Mitarbeiter; der Leistungsgrad nimmt ab, die Motivation sinkt und Ihre Mitarbeiter werden dadurch teurer!

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die ergonomische Ausstattung des Büros: die Wahl der EDV und der Büromöbel wie Bürodrehstühle, Arbeitstische sowie der Lampen und Verdunklungsmöglichkeiten.

Ein Zugang zum Internet ist heute selbstverständlich. Dies wird noch wichtiger, wenn die Möglichkeit, Schriftsätze auf elektronischem Wege mit den Gerichten auszutauschen (electronic filing) weiter zunimmt.

Neben den üblichen Büroanwendungen wie Textverarbeitung und Tabellenkalkulation empfehlen wir, die EDV für die Finanzbuchführung einzusetzen. Darüber hinaus bieten spezielle Anwaltsprogramme Möglichkeiten, die gesamte Aktenverwaltung, Dokumentenorganisation und Abrechnung in einem integrierten Paket zu erledigen. Entscheiden Sie sich gleich zu Beginn mit solchen Programmen zu arbeiten. Denn das nachträgliche Anlegen von Altmandaten macht reichlich Mühe.

Bei der Anschaffung von Software und Hardware sollten Sie auch an Leasing denken. Es gibt Angebote, deren Verträge sich flexibel an Ihre sich ändernden Bedürfnisse anpassen lassen. Teilweise sind auch gebrauchte Komponenten preiswert zu bekommen.

Bedenken Sie schon zu diesem Zeitpunkt, dass Ihre Kanzlei wächst. Sowohl die Büroeinrichtung als auch die EDV (Mehrplatzsysteme) und die Telefonanlage sollten sich erweitern lassen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die anfallenden Reparaturen und Instandhaltungen. Diese kommen in bestimmten Zeitabständen hinzu - jene Angaben brauchen Sie für die weiteren Planungen noch.


Sie haben Fragen zu Ihrer Kanzleigründung? Wir helfen Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

 
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