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Jobporträt
einer Rechtsanwältin mit kanzleiinterner Zuständigkeit
für Arbeitsrecht |
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von Frau RAin
Parwin Wegenaer, Partnerin der Sozietät Dr. Graf von Wengersky
& Partner GbR, Krefeld |
"Ich bin in Baden-Württemberg aufgewachsen und
habe dort zunächst am Ludwig-Marum Gymnasium in Pfinztal
bei Karlsruhe das Abitur gemacht. Das Studium der Rechtswissenschaften
erfolgte an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg,
das Rechtsreferendariat am Landgericht Karlsruhe. Nach Abschluss
des zweiten Staatsexamens erfolgte der Umzug von Heidelberg
nach Krefeld, wo ich seit 1996 als Rechtsanwältin tätig
bin.
Bereits während des Referendariats zeigte sich die
Vorliebe für das Gebiet des Arbeitsrechts. Ich habe daher
seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin
gezielt den Schwerpunkt meiner Arbeit auf dieses Rechtsgebiet
gelegt. Im Januar 2001 bin ich als Partnerin in die Sozietät
Dr.Graf von Wengersky & Partner GbR eingestiegen, wo ich
für den Fachbereich Arbeitsrecht zuständig bin.
Zwischenzeitlich habe ich die theoretischen Kenntnisses für
den Erwerb des Fachanwalts für Arbeitsrecht durch Abschluss
des Fachanwaltslehrgangs erworben."
(Frau Parwin Wegenaer, ledig, geboren 1966
in Karlsruhe)
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Die Kanzlei
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"Die Kanzlei Dr. Graf von Wengersky
& Partner GbR wurde im Jahre 1988 gegründet. Inzwischen
sind in der Sozietät sechs Rechtsanwälte, vier
vollzeitbeschäftigte Rechtsanwaltsfachangestellte und
eine Auszubildende tätig. Die Büroräume liegen
im Zentrum der Stadt Krefeld. Die Kanzlei deckt nicht alle
Rechtsgebiete ab, da auf die Spezialisierung der Rechtsanwälte
besonderen Wert gelegt wird. So wird der Bereich des öffentlichen
Rechts vollständig ausgeklammert. Der strafrechtliche
Bereich wird nur begrenzt abgedeckt.
Aufgrund ihrer Internetpräsenz und diverser Vortragstätigkeiten
der Rechtsanwälte konnte die Kanzlei insbesondere in
den letzten beiden Jahren auch einen deutlichen Zulauf von
Mandanten ausserhalb Krefelds verzeichnen. Weitere Informationen
über die Kanzlei sind bei Interesse unter
www.wengersky.de ersichtlich."
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Tätigkeitsbereich
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"Ich bin nahezu ausschließlich
auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. In seltenen Fällen
liegt mir auch mal eine Sache aus dem Bereich des Mietrechts
oder eine Nachbarschaftstreitigkeit vor. Mit Fällen anderer
großer Rechtsgebiete, wie z.B. das Familienrecht, habe
ich allerdings keine Berührung mehr. Unterhaltsberechnungen
wären für mich eine echte Haftungsfalle. Im arbeitsrechtlichen
Bereich gibt es keine Beschränkungen. In der letzten
Zeit nimmt die beratende und vertragsgestaltende Tätigkeit
zu. Die Vertretung vor Gericht, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren,
gehört zum beruflichen Alltag. Weiterhin bin ich kanzleiintern
für die Personalverwaltung zuständig."

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Typischer Arbeitstag |
"Vormittags sind in der Regel Gerichtstermine
wahrzunehmen. Sofern kein Gerichtstermin ansteht, bin ich
zwischen 9.00 und 10.00 Uhr in der Kanzlei.
Bis auf die Bearbeitung der Post, welche
mir nach Posteingang vorgelegt wird
und der Prüfung und Unterzeichnung der Ausgangspost gegen
17.00 Uhr gibt es in zeitlicher Hinsicht keine festen Arbeitsabläufe.
Da die Kanzlei bis auf Mittwoch nachmittag tagsüber durchgehend
für den Mandantenverkehr geöffnet ist, ist Flexibilität
und die Bereitschaft, sich auf die jeweilige Tagessituation
einzustellen, gefordert.
Besprechungstermine werden über den
ganzen Tag verteilt. Ich bevorzuge es zwar, die Besprechungen
nachmittags zu führen, letztendlich entscheiden jedoch
die terminlichen Möglichkeiten der Mandanten. Mandantenanrufe
werden ebenfalls grundsätzlich durchgestellt. Zwischendurch
diktiere ich in rechtlich unkomplizierten Angelegenheiten,
bei welchen mich die Unterbrechung durch das Telefon nicht
aus dem Konzept bringen kann. Wenn ich wirklich einmal vor
Büroschluss ungestört arbeiten möchte, hilft
nur noch die Anrufsperre des Telefons. Davon mache ich jedoch
nur selten Gebrauch, da dass Ergebnis regelmäßig
die Vorlage einer langen Rückruf-Liste ist, die abzuarbeiten
nur wenig Spass macht.
Weiterhin Zeit nimmt auch die Personalverwaltung
in Anspruch, welche jedoch in einem Betrieb unserer Größe
noch überschaubar ist. Immer wieder ein offenes Ohr für
die Probleme der Mitarbeiter zu haben und diese in Zeiten
erhöhten Leistungsdrucks zu motivieren, gehört allerdings
auch zum beruflichen Alltag.
Ruhe für
die eigentliche juristische Arbeit findet sich eigentlich
nur am Mittwoch mittag oder nach 17.30 Uhr. Abends kann ich
mich in komplexere Sachen einzuarbeiten, ungestört
längere Schriftsätze diktieren oder mir verschärft
Gedanken über Lösungswege für ein Problem zu
machen. Wenn der Arbeitstag zeitig endet, ist es 19.30 Uhr.
In der Regel wird es später."

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Vorzüge des Jobs |
"Mit steigender Berufserfahrung kehrt
zwar eine gewisse Routine ein (die meines Erachtens auch notwendig
ist, um effizient arbeiten zu können), jedoch wird die
Arbeit nicht langweilig. Kein Auftrag ist bei näherem
Hinsehen wie der andere, weil die unterschiedlichsten Menschen
daran beteiligt sind. Weiterhin habe ich den großen
Vorteil, mich auf das Gebiet des Arbeitsrechts konzentrieren
zu können und nicht alles bearbeiten zu müssen.
Mit steigender Spezialisierung macht die Arbeit wesentlich
mehr Spass - von dem Haftungsrisiko ganz abgesehen, welches
ohne Spezialisierung in vielen rechtlichen Bereichen nicht
überschaubar ist. Viele Kollegen haben diese Möglichkeit
aufgrund des wirtschaftlichen Drucks nicht. Von weiterem Wert
ist für mich die persönliche Unabhängigkeit.
Ich habe die Möglichkeit, einen Auftrag abzulehnen, ohne
dies begründen zu müssen."
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Unangenehmes am Job |
"Die unangenehmen Seiten meines Jobs
liegen nicht in der anwaltlichen Tätigkeit selbst begründet,
sondern vielmehr in der Wahl der Selbständigkeit und
der Mitverantwortung für den Betrieb. Es gilt nicht nur,
eine gute Arbeit zur Zufriedenheit der Mandantschaft abzuliefern,
sondern auch gegen die immer größer werdende Konkurrenz
zu bestehen.
Ausserhalb der eigentlichen Kernarbeit
müssen beispielsweise Vorträge vorbereitet und gehalten,
Texte für die Homepage erstellt oder Anzeigen entworfen
werfen. Betriebswirtschaftliche Entscheidungen müssen
vorbereitet und umgesetzt werden.
Ich teile die Zeit nicht in "Arbeitszeit"
und "Freizeit" ein, sondern schiebe Ruhephasen kurzfristig
dann ein, wenn ich sie benötige. Der Punkt ist dann erreicht,
wenn ich für ein- und dieselbe Arbeit doppelt solange
brauche als gewohnt. Job und Familie lassen sich aus meiner
Sicht mit diesem Konzept nicht vereinbaren, ohne dass eine
Seite vernachlässigt würde.
Da wir eine Dienstleistung
anbieten, haben unsere Mandanten einen Anspruch darauf, immer
höflich behandelt und in der Sache ernst genommen
zu werden. Je nach eigener Tagesform kann das in manchen Fällen
schwer fallen. "

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Berufskleidung |
"Business-Look: Kostüm, Bluse,
Hosenanzug. Eiserne Regel: keine Jeans ins Büro. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass im Vorfeld nicht abgeschätzt
werden kann, wieviele und welche Besprechungen anstehen."
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Einkommen |
"Die Verdienstmöglichkeiten
hängen maßgeblich von der Struktur der Kanzlei
ab. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass mit steigender Spezialisierung
auch die Zahl der aus Umsatzsicht interessanten Mandate wächst.
Hat man sich am Markt plaziert (was ein paar Jahre dauern
kann), kann man mit dem daraus resultierenden Verdienst durchaus
leben. Geschenkt gibt es allerdings nichts und ich habe noch
keine Kollegen getroffen, die mit diesem Job reich geworden
wären."

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Ausbildung,
Vorkenntnisse |
"Zwei Staatsexamina sind selbstverständlich
Voraussetzung für den Beruf des Rechtsanwalts. Ohne Durchsetzungsvermögen,
Belastbarkeit und die Fähigkeit, Menschen erkennen und
mit ihnen umzugehen zu können, kann der Beruf jedoch
selbst bei guten Noten zur Belastung werden."

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Einstieg / Bewerbung |
"Es ist sicherlich hilfreich, bereits
vorbereitend während des Studiums ein Praktikum in einer
Kanzlei zu absolvieren oder dort während des Referendariats
zu jobben, um so den beruflichen Alltag kennenzulernen."
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Kontakt |
Frau Rechtsanwältin Wegenaer
bei Dr. Graf von Wengersky & Partner GbR, Rheinstr. 39,
47799 Krefeld
Telefon: 02151 / 8165-0
Fax: 02151 / 8165-22
rawegenaer@wengersky.de
www.wengersky.de

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